Zustifter werden

Eine Zustiftung zur Mittau-Stiftung ist eine besonders nachhaltige Art, zur Förderung und Erhaltung von Kultur und Gesundheit beizutragen. Denn eine Zustiftung – ob zu Lebzeiten oder als testamentarische Zustiftung im Todesfall – führen wir dem Stiftungskapital zu, von dem nur die laufenden Zinserträge verwendet werden. Ihre Zustiftung bleibt damit in ihrem Bestand erhalten und leistet einen langfristigen Beitrag zu unserem Stiftungszweck. Als Stifter helfen Sie damit, Kultur und Gesundheit langfristig für kommende Generationen zu sichern.

Wenn Sie sich entschieden haben, die Mittau-Stiftung zu unterstützen, dann schreiben Sie an den Vorstand der Stiftung und kündigen Sie Ihre Zustiftung an. Den angekündigten Betrag mit dem Verwendungszweck „Zustiftung zum Stiftungskapital“ können Sie dann auf unser Konto überweisen. Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung und eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt. Wir führen Ihre Zustiftung dem Stiftungskapital zu, das in seinem Bestand erhalten bleibt.